Das begründete erstinstanzliche Urteil wurde ihm am 12. September 2019 zugestellt. Die Berufungsverhandlung vor Obergericht des Kantons Aargau fand am 22. September 2020 statt (MIact. 371 f.) und das Urteil wurde am 12. Oktober 2020 gefällt (siehe vorne lit. A). Das migrationsrechtliche Verfahren nahm mit Gewährung des rechtlichen Gehörs vom 16. Februar 2022 betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz seinen Anfang (siehe vorne lit. A). Am 2. Mai 2022 trat der Beschwerdeführer seine Haftstrafe an und am 29. September 2023 wurde er bedingt aus dem Strafvollzug entlassen. Die Probezeit dauert noch bis am 30. Mai 2025 an (act. 63 ff. bzw. 70 ff.).