Am 20. August 2013 wurde der Beschwerdeführer verhaftet und im Anschluss war er bis am 21. Juli 2015 in Untersuchungshaft (MI-act. 427). Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau erhob am 7. November 2016 Anklage und am 5. März 2018 wurde zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung, welche schliesslich am 25. Oktober 2018 stattgefunden hatte, vorgeladen (MI-act. 422). Gegen das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 26. Oktober 2018 meldete der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. November 2018 Berufung an. Das begründete erstinstanzliche Urteil wurde ihm am 12. September 2019 zugestellt.