3.2.4.3. Vorliegend lösten die mit dem Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 12. Oktober 2020 abgeurteilten Straftaten das migrationsrechtliche Verfahren aus. Die zugrundeliegenden Tathandlungen wurden in den Jahren 2008 bis 2013 begangen (siehe vorne Erw. II/2.3). Somit ist vorliegend massgebend, wie sich das Verhalten des Beschwerdeführers seit 2013 präsentiert. - 15 -