Dem Strafurteil vom 12. Oktober 2020 ist weiter zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 1. Dezember 2011 einem seiner Darlehensnehmer mehrere Faustschläge gegen den Kopf verpasste, weil dieser die Darlehenszinsen nicht bezahlt hatte. Der Darlehensnehmer erlitt dadurch eine Hirnerschütterung, mehrere Brüche der Gesichtsknochen, eine Verletzung an der linken Augenbraue und eine Störung des linken Sehnervs (MIact. 402 f., 419). Aus dem Strafurteil geht weiter hervor, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen sehr kräftigen Mann handelt, der sich seiner Stärke bewusst war. Seine körperliche Überlegenheit setzte er auch ein, um Mitmenschen einzuschüchtern und gefügig zu machen.