3.2.3.2. Auslöser des vorliegenden Verfahrens bilden mehrere unterschiedliche Deliktsarten, wie dem Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 12. Oktober 2020 entnommen werden kann (siehe vorne lit. A). Der gewerbsmässige Wucher hat den Charakter eines Vermögensgefährdungsdelikts, wohingegen die schwere Körperverletzung das Rechtsgut der körperlichen Integrität beschlägt. Zu den dem Strafurteil vom 12. Oktober 2020 zugrunde liegenden Tathandlungen, insbesondere was den gewerbsmässigen Wucher, die schwere Körperverletzung, den Raub und den gewerbsmässigen Betrug anbelangt, ist Folgendes festzuhalten: