Mit Verfügung des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) vom 26. Januar 2011 wurde der Beschwerdeführer aufgrund seiner Straffälligkeit unter Androhung des Widerrufs seiner Niederlassungsbewilligung und Wegweisung aus der Schweiz verwarnt (MI-act. 88 ff.). Der Beschwerdeführer erwirkte in der Folge folgende weitere Straferkenntnisse: - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 9. März 2011 wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots (Parkverbot);