Verurteilung zu einer Busse von Fr. 200.00 (MI-act. 39 f.); - Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 22. März 2010 wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Angriffs, Sachbeschädigung und grober Verletzung der Verkehrsregeln; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je Fr. 80.00, bedingter Strafvollzug, mit einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von Fr. 650.00 (MI-act. 75 ff.).