In den Jahren 1999 bis 2010 wurde der Beschwerdeführer wie folgt strafrechtlich verurteilt: - Urteil des Amtsstatthalteramts Sursee vom 7. August 1999 wegen einfacher Körperverletzung; Verurteilung zu 14 Tagen Gefängnis, bedingt vollziehbar, mit einer Probezeit von zwei Jahren (MI-act. 15); - Urteil des Bezirksstatthalteramts Liestal vom 16. Januar 2002 wegen grober und einfacher Verletzung der Verkehrsregeln; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 850.00 (MI-act. 16 f.); - Strafverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 9. Februar 2007 wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 200.00 (MI-act.