A. Der kosovarische Beschwerdeführer, geb. tt.mm.jjjj, reiste am 24. Januar 1995 in die Schweiz ein und heiratete am 4. November 1996 die damals in der Schweiz aufenthaltsberechtigte B._____. Zum Verbleib bei seiner Ehefrau erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 3, 7, 31). Seit dem 15. November 2004 ist er im Besitz der Niederlassungsbewilligung (MI-act. 36). Die Eheleute haben zwei gemeinsame Kinder: C._____, geb. tt.mm.jjjj, und D._____, geb. tt.mm.jjjj. Beide Kinder sowie die Ehefrau des Beschwerdeführers sind schweizerische Staatsangehörige (MI-act. 478 ff.; act. 2).