9.5.2. Die publizierte Teilrevision des Raumplanungsgesetzes sieht vor, Art. 25 RPG mit den folgenden Absätzen zu ergänzen: Art. 25 Abs. 3–5 3 Sie stellt sicher, dass unbewilligte Nutzungen innert nützlicher Frist fest- gestellt und anschliessend sofort untersagt und unterbunden werden; Rückbauten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sind ohne Verzug anzuordnen und zu vollziehen. 4 Nur die zuständige kantonale Behörde kann gültig den ausnahmsweisen Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes beschliessen. 5 Der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ver-