9.4. Die von Stände- und Nationalrat angenommene Motion 21.4334 betreffend Verjährung der Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ausserhalb der Bauzonen wird im Rahmen der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, 2. Etappe (18.077) umgesetzt. Nach Annahme des Schlussabstimmungstextes durch den National- und Ständerat am 29. September 2023 erfolgte die Publikation der Gesetzesänderung im Bundesblatt am 7. November 2023; die Referendumsfrist lief am 15. Februar 2024 ungenutzt ab (BBl 2023 2488). Gemäss Auskunft des ARE wird nach Anpassung der Ausführungsbestimmungen das neue Recht voraussichtlich auf den 1. Juli 2025 in Kraft treten.