25 RPG betreffend Verjährung der Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ausserhalb der Bauzonen am 29. September 2023 von National- und Ständerat angenommen und kein Referendum ergriffen. Im Hinblick darauf, dass einige Bestimmungen des revidierten Raumplanungsgesetzes eine Anpassung der Ausführungsbestimmungen nach sich ziehen, das neue Recht gemäss Auskunft des ARE voraussichtlich erst auf den 1. Juli 2025 in Kraft treten wird und gesetzlich keine Vorwirkung vorgesehen ist, entfaltet das neue Recht aus Gründen der Rechtssicherheit und unter Berücksichtigung des Legalitätsprinzips aber noch keine Wirkung und ist im vorliegenden Verfah-