Damit könne sie noch keine Rechtswirkung erzielen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hänge davon ab, ob das fakultative Referendum ergriffen werde, was eher wahrscheinlich sei, weil diverse Bestimmungen des Entwurfs auf Ablehnung stossen würden. Zudem müssten vor Inkrafttreten des neuen Rechts die Ausführungsbestimmungen angepasst werden, was die vorgängige Durchführung einer Vernehmlassung bedinge. Hinzu komme, dass eine Annahme der Gesetzesänderung wohl ohnehin nur zur Folge hätte, dass das Wochenendhaus Nr. ddd analog der Regelung für Bauten innerhalb der Bauzonen unterhalten, aber nicht erneuert werden dürfte. Durch den Ausbau des in die Baute integrierten Wohnwagens sei sie aber