Das vorliegende Verfahren sei unter Berücksichtigung der Gesetzesänderung weiterzuführen, eventualiter zu sistieren (vgl. Eingabe vom 13. Oktober 2023). Es sei in gewissen Konstellationen mit der Beurteilung eines Sachverhalts bis zur Geltung von neuem Recht zuzuwarten. Die Revision des RPG sei einstimmig angenommen worden; sie sei weder umstritten noch sei mit einem Referendum zu rechnen. Mit der angepassten Raumplanungsverordnung könne bis Ende 2024 gerechnet werden (vgl. Replik vom 1. Dezember 2023).