merhin konnten sie das 1962 rechtswidrig erstellte Wochenendhaus Nr. ddd seit dem Erwerb im Jahr 2010 uneingeschränkt nutzen, womit die Kosten (zumindest teilweise) amortisiert sein dürften. Eine allfällige Unmöglichkeit der Nutzung seit Verfügung des Baustopps oder Beginn der nicht bewilligten Umbauarbeiten haben die Beschwerdeführer ihrem eigenen (rechtswidrigen) Verhalten zuzuschreiben.