Die angeordnete Beseitigung der Baute ist geeignet, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Sie ist notwendig bzw. erforderlich; mildere Mittel sind nicht ersichtlich. Da bereits die ursprüngliche Errichtung des Wochenendhauses Nr. ddd nicht in Übereinstimmung mit dem damals geltenden Recht erfolgte, ist eine Wiederherstellung eines besitzstandsgeschützten Referenzzustands nicht möglich.