7.3. Der Gemeinderat Q._____ eröffnete mit Beschluss vom 9. August 2021 den vom BVU, Abteilung für Baubewilligungen, verfügten vollständigen Rückbau des Wochenendhauses Nr. ddd, die Wiederherstellung des ursprünglichen Boden- und Topographiezustands inklusive einer fachgerechten Rekultivierung sowie die vollständige Entfernung und korrekte Entsorgung des widerrechtlich gelagerten und verbauten Materials (Vorakten, act. 24 ff.). Der Regierungsrat hat diesen Entscheid am 22. Februar 2023 bestätigt (vgl. angefochtener Entscheid).