4. Die Beschwerdeführer replizierten mit Eingabe vom 7. Juli 2023 und hielten an ihren Beschwerdeanträgen fest. 5. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2023 wiederholten die Beschwerdeführer ihren Antrag Ziff. 5, wonach das Verfahren unter Berücksichtigung der von den Räten angenommenen Gesetzesänderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) weiterzuführen, eventualiter zu sistieren sei. 6. Der Gemeinderat Q._____ verzichtete mit Eingabe vom 26. Oktober 2023 unter Hinweis auf die übergeordnete Entscheidungskompetenz der kantonalen Behörden auf die Einreichung einer Stellungnahme.