7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer auf der Parteientschädigung zu Lasten der Gemeinde Q._____ und/oder des Kantons Aargau. 2. Mit Schreiben vom 11. Mai 2023 verzichtete der Gemeinderat Q._____ mit Hinweis auf die übergeordnete Entscheidungskompetenz der kantonalen Behörden auf die Einreichung einer Beschwerdeantwort. 3. Der Rechtsdienst des Regierungsrats beantragte mit Beschwerdeantwort vom 16. Mai 2023 namens des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig reichte er aufforderungsgemäss die vorinstanzlichen Akten ein. -5-