Mit Stellungnahme vom 1. Juni 2017 zum Voranfragegesuch wies das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, darauf hin, dass es sich beim Wochenendhaus Nr. ddd um eine nicht rechtmässig erstellte altrechtliche Baute handle, weil es an den entsprechenden Bewilligungen fehle. Damit komme es nicht in den Genuss des Besitzstandschutzes, einem allfälligen Baugesuch könne keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden (vgl. Vorakten BVU.AfB 16.2263).