4. Es wird festgestellt, dass die Entlassungszuständigkeit bis zum 11. Mai 2023 bei der PDAG und danach beim Familiengericht J. liegt, sofern das Familiengericht die Entlassungszuständigkeit nicht an die PDAG überträgt. - 11 - Zustellung an: den Beschwerdeführer die PDAG Mitteilung an: Dr. med. B., mobile aerzte AG das Familiengericht J. Beschwerde in Zivilsachen