4.2.6. Wie von der Klinikvertreterin sowie dem psychiatrischen Gutachter übereinstimmend geschildert, benötigt der Beschwerdeführer zur weiteren Verbesserung und Stabilisierung seines psychischen Zustandes eine neuroleptische Behandlung. Deren Einstellung ist noch nicht abgeschlossen. Vor einem Klinikaustritt müssen zudem die Akutmedikation abgebaut und eine ambulante Nachbetreuung – der Gutachter empfiehlt ein Home-Treatment (Protokoll, S. 19 f.) – organisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Fortsetzung der stationären Behandlung in der Klinik der PDAG im heutigen Zeitpunkt geeignet und erforderlich, um den Behandlungsbedürfnissen des Beschwerdeführers gerecht zu werden.