Sowohl die Klinikvertreterin wie auch der Gutachter sind sich einig, dass der Abbau der Akutmedikation nicht in einem ambulanten Rahmen vorgenommen werden könne, da diese Phase eine engmaschige Begleitung erfordere, um bei Bedarf eingreifen zu können. Die beiden Fachärzte sind sich einig, dass insbesondere aufgrund der fehlenden Krankheitseinsicht, ein hohes Risiko bestehe, dass der Beschwerdeführer die Medikation zuhause nicht einnehmen würde. Das entsprechende Rückfallrisiko sei erheblich und es wäre eine rasche Rehospitalisation nach einer Entlassung zu erwarten (Protokoll, S. 18 f.).