Das Haldol und das Valium müsse nun schrittweise abgebaut werden und es gelte zu beobachten, wie die Stabilität des Zustands des Beschwerdeführers sich entwickle und ob ohne die Akutmedikation eine Stabilisierung möglich sei (Protokoll, S. 18). Auch der Gutachter führte in seinem mündlichen Gutachten anlässlich der Verhandlung vom 14. April 2023 aus, dass der Beschwerdeführer sich trotz einer gewissen Stabilisierung noch in der Akutphase befinde und die Psychose des Beschwerdeführers mit einer neuroleptischen Medikation behandelt werden müsse (Protokoll, S. 19).