4.2.4. Auch wenn sich der Zustand des Beschwerdeführers verbessert habe, sei dieser gemäss den Ausführungen der an der Verhandlung vom 14. April 2023 anwesenden Oberärztin noch nicht ausreichend stabil für eine Entlassung (Protokoll, S. 17 f.). Der Augenschein anlässlich der Verhandlung vom 14. April 2023 stützte diese Einschätzung, da der Beschwerdeführer scheinbar nach wie vor einen gewissen fehlenden Bezug zur Realität hat. So kann er sich mittlerweile zwar davon distanzieren, dass er Präsident des Kosovos werde, gibt aber an, dass er das schon gerne immer noch werden möchte. Er sei als Löwe geboren worden und wolle als Löwe sterben. Das sei immer noch Fakt.