4.2.2. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass er in der Klinik der PDAG nicht zum Lesen und zur Ruhe komme, da er dauernd gestört werde, weshalb er nach Hause wolle, wo dies nicht der Fall sei (Protokoll, S. 9 f.). Er räumte aber auch ein, dass es zuhause auch ziemlich anstrengend sei (Protokoll, S. 11). Der Beschwerdeführer wohne zusammen mit seinen Eltern, seiner Frau und den drei Kindern zusammen im selben Haushalt. Das Zusammenleben sei ein Auf und Ab und nicht so schön, da sie sich nicht immer verstehen würden (Protokoll, S. 4). Die Klinikvertretung gibt zu -8-