5. 5.1. Das Urteil wurde in der Folge im Dispositiv an die Beteiligten verschickt. 5.2. Mit Eingabe vom 18. April 2023 (Eingang gleichentags per E-Mail) erhob A. "Beschwerde gegen die Fürsorgerische Unterbringung (FU)". Da diese Eingabe innert der ab Zustellung des Urteilsdispositivs vom 14. April 2023 laufenden Frist von 30 Tagen erfolgte, wurde das Schreiben als Begründungsbegehren entgegengenommen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: