4. 4.1. An der Verhandlung vom 14. April 2023 in der Klinik der PDAG nahmen der Beschwerdeführer sowie für die Einrichtung Dr. med. F., Oberärztin, und G., Assistenzarzt, teil. Zudem waren die Ehefrau des Beschwerdeführers, D., sowie der Vater des Beschwerdeführers, H., als Zeugen und Dr. med. E. als sachverständiger Psychiater anwesend. 4.2. Nach der Befragung aller Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten. 4.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände des Beschwerdeführers fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde.