3. Mit Instruktionsverfügung vom 4. April 2023 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Ausserdem wurde die Ehefrau des Beschwerdeführers, D., als Zeugin vorgeladen. Zudem wurde Dr. med. E., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, als sachverständige Person mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 14. April 2023 vorgeladen. -3-