Härtefall bzw. auf wichtige Gründe, die den weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen würden, schliessen. Was der Beschwerdeführer hierzu vorbringt würde, abgesehen von seiner strafrechtlichen Verurteilung, lediglich bedeuten, dass diesbezüglich keine öffentlichen Interessen gegen die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sprechen würden. Ein wichtiger Grund, der den weiteren Aufenthalt in der Schweiz aufgrund fortgeschrittener Integration erforderlich machen würde, ist jedoch nicht ersichtlich.