Dem Polizeiprotokoll ist zu entnehmen, dass die Ehefrau des Beschwerdeführers ausgesagt hatte, es sei zwischen den Ehegatten am Vortag zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen und der Beschwerdeführer habe ein Brotmesser behändigt und gegen die Ehefrau gerichtet. Der Beschwerdeführer wurde in der Folge polizeilich für fünf Tage aus der Familienwohnung weggewiesen, seine Ehefrau stellte gegen ihn Strafantrag wegen Drohung und Tätlichkeit und teilte dem MIKA mit E-Mail vom 28. Juni 2022 mit, der Beschwerdeführer sei aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und die Scheidung werde eingereicht (MI-act. 75 ff., 82 ff., 78). Das Familienleben wurde in der Folge nicht wiederaufgenommen.