4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) das Departement Volkswirtschaft und Inneres das Strassenverkehrsamt (Akten nach Rechtskraft) das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Mitteilung an: den Regierungsrat des Kantons Aargau Strafakten (nach Rechtskraft) an: die Staatsanwaltschaft U. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten