2.5.4. Gemäss Art. 31 Abs. 1 SVG muss die lenkende Person ihr Fahrzeug jederzeit so beherrschen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen kann. Die ständige Beherrschung des Fahrzeugs gehört zu den elementarsten Verkehrsregeln im Strassenverkehr (Urteil des Bundesgerichts 6B_1404/2019 vom 17. August 2020, Erw. 3.4; ANDREAS ROTH, BSK SVG, N. 1 zu Art. 31 SVG). Die fahrzeugführende Person muss ihre Aufmerksamkeit insbesondere der Strasse und dem Verkehr zuwenden (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 VRV) und jederzeit in der Lage sein, auf die jeweils erforderliche Weise auf das Fahrzeug einzuwirken und auf jede Gefahr ohne Zeitverlust zweckmässig zu reagieren (BGE 127 II 302, Erw.