2.4.3. Der Beschwerdeführer lässt vorbringen, er sei mit geringer Geschwindigkeit aus dem Kreisverkehr gefahren. Ausserdem habe sich die Geschädigte -8- bereits auf der anderen Seite auf dem Gehweg befunden und nur ihr Fahrrad, das sie neben sich hergeschoben habe, sei mit dem Hinterrad noch auf der Strasse gewesen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Rz. 12).