Eine erhöhte abstrakte Gefährdung besteht, wenn die Möglichkeit einer konkreten Gefährdung oder einer Verletzung naheliegt. Ob dies zutrifft, ist anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ([zur Publikation vorgesehenes] Urteil des Bundesgerichts 1C_626/2021 vom 3. November 2022, Erw. 3.1 mit Hinweisen).