Der Beschwerdeführer fuhr am […] 2021, auf der Hauptstrasse in Q. Richtung R. Zur gleichen Zeit überquerte eine Fussgängerin (ihr Fahrrad linksseitig neben sich herschiebend) von links nach rechts den Fussgängerstreifen. Der Beschwerdeführer erreichte den genannten Fussgängerstreifen, als die Fussgängerin bereits auf dem Bürgersteig auf der anderen Strassenseite war, das Hinterrad ihres Fahrrades jedoch noch nicht. Aufgrund der tiefstehenden, ihn blendenden Sonne bemerkte der Beschwerdeführer die Fussgängerin und ihr Fahrrad zu spät und kollidierte mit dem Hinterrad des Fahrrads.