2.2 Die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'600.00 sowie der Kanzleigebühr von Fr. 155.00 und den Auslagen von Fr. 100.00, gesamthaft Fr. 1'855.00, sind von der Beschwerdegegnerin zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: das Kantonale Steueramt die Beschwerdegegnerin (Vertreterin) die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten