5. 5.1 Die Beschwerdegegnerin erbringt unbestrittenermassen Leistungen im Bereich des Gartenbaus sowie im Bereich des Gartenunterhalts (siehe Handelsregisterauszug sowie Webseite der Beschwerdegegnerin). Zum Gartenbau gehören beispielsweise die Gestaltung und Erstellung von Terrassen, Beeten, Wegen, Teichen, Mauern und erstmaligen Bepflanzungen. Dazu gehört auch die Umänderung von Gartenanlagen. Bei den Gartenunterhaltsarbeiten steht die Pflege und Instandhaltung der Gartenanlagen im Zentrum (z. B. Rasenmähen, Baumschnitt, Unkrautentfernung, Pflanzenschutz, Reparaturarbeiten von Mauern, Wegen, usw.).