2. Die übrigen Prozessvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist vollumfänglich einzutreten. II. 1. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist umstritten, wie die interkantonale Gewinnausscheidung der Beschwerdegegnerin zwischen den Kantonen -4- Q._____ (Sitzkanton) und Aargau (Betriebsstättekanton) zu erfolgen hat. Die Kapitalausscheidung ist unbestritten.