3. Sollte die Vollstreckungsverfügung missachtet werden, behält sich der Gemeinderat C. vor, gegen die Eigentümer bei der Staatsanwaltschaft G. Strafanzeige zu erstatten (§ 160 BauG und Art. 292 StGB). Die Eigentümer werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Missachtung dieser Verfügung mit Busse gestützt auf Art. 292 StGB bestraft wird. Art. 292 StGB lautet: (…) 4. Gegen den Beschluss des Gemeinderats erhoben A. und B. mit Eingabe vom 8. Januar 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht.