1. Die Parzelle Nr. D am I in Q. befindet sich im Eigentum von E. und F.. Bewohnt wird die Liegenschaft von A. und B.. 2. Die Gemeinde Q. beanstandete gegenüber der Familie A. die Erstellung von Bauten bzw. Anlagen ohne Bewilligung sowie das Deponieren von Fahrzeugen und Anhängern auf unbewilligten Parkplätzen. 3. Am 28. November 2022 beschloss der Gemeinderat C.: 1. Zur Erfüllung der Beseitigung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen in den rechtmässigen Zustand wird eine letzte Nachfrist von 60 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids gewährt.