da er gemäss Aussage von D._____ als Projektleiter teilweise von Q._____ beziehungsweise von zu Hause aus gearbeitet, aber auch die Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn in R._____ instruiert hat. Damit verbleibt eine Bruttolohnsumme von rund Fr. 746'000.00, welche auf die "manuell" tätigen Mitarbeitenden entfällt und der Betriebsstätte im Kanton Aargau zuzuordnen ist. Dem Hauptsitz in Q._____ sind Löhne von rund Fr. 341'000.00 anzurechnen. Die mit 10 % kapitalisierten Löhne betragen demnach für den Kanton Aargau Fr. 7'460'000.00 und für den Kanton Q._____ Fr. 3'410'000.00.