4. 4.1 Die interkantonale Steuerausscheidung zwischen Sitz- und Betriebsstättekanton erfolgt nach Quoten. Die Ermittlung der Quoten kann anhand von Buchhaltungsergebnissen (direkte Methode) oder mittels Hilfsfaktoren (indirekte Methode) vorgenommen werden, wobei der direkten Methode grundsätzlich Vorrang vor der indirekten Methode zukommt.