Die Beschwerdegegnerin hat an der X-Strasse 46 in Q._____ per 1. September 2016 ein Ladenlokal von ca. 37 m2 gemietet, welches gemäss Mietvertrag als Büro und Verkaufslokal für die Ausführung von Gartenplanung, Handel und dessen Dienstleistungen verwendet wird. Zuvor stand der Gesellschaft ein Büro im Einfamilienhaus von C._____ (ehemaliges Verwaltungsratsmitglied) in der Y-Strasse 179 in Q._____ zur Verfügung. An der Z-Strasse 7 in R._____ hat die Beschwerdegegnerin per 1. Januar 2017 (Bezug gemäss Mietvertrag bereits vorher;