unterschied sie bei der Gewinnausscheidung zwischen dem Gartenunterhalt und dem Gartenbau. 40 % der Unternehmenstätigkeit sei dem Gartenbau (25 % Gartenbau und 15 % Planung [höherer notwendiger Planungsanteil als beim einfachen Gartenunterhalt]) und 60 % dem Gartenunterhalt (55 % Gartenunterhalt und 5 % Planung) zuzurechnen. Im Rahmen der Ausscheidung des Gartenbaus nach Erwerbsfaktoren wies sie die Löhne der "manuell" tätigen Mitarbeitenden vollumfänglich dem Kanton Aargau zu.