2. Die Rekurrentin hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'400.00, der Kanzleigebühr von CHF 155.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 1'655.00, zu 30 % mit CHF 496.50 zu bezahlen. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. Der Rekurrentin wird eine Parteientschädigung von CHF 2'450.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. -3- D. 1. Mit Beschwerde vom 24. März 2023 gelangte das Kantonale Steueramt, Geschäftsbereich Recht, an das Verwaltungsgericht und stellt folgende Anträge: