Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 23. Februar 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Die B._____ AG hatte im Jahr 2016 ihren Sitz in Q._____, an der Y-Strasse 179 (seit 11. Januar 2017 an der X-Strasse 46 in Q._____) und eine Zweigniederlassung in R._____, Kanton Aargau. Gemäss Handelsregistereintrag bezweckt sie die Planung, den Bau und den Unterhalt von Gärten, Gartenanlagen und Freizeitanlagen sowie die Erbringung von entsprechenden Dienstleistungen aller Art.