Dafür würde sich neben dem Einmündungsbereich der Strassenparzelle Nr. mmm in die Gemeindestrasse T-Strasse insbesondere die Strassenparzelle Nr. jjj nordwestlich des Einfamilienhauses anbieten. Und selbst wenn der Hydrantenstandort der eindeutig bestmögliche Standort auch für eine Tiefgarageneinfahrt wäre, erscheint eine spätere Versetzung des Hydrantenstandorts bei anderweitigem, ausgewiesenem Bedarf der Beschwerdeführer – wie bereits dargelegt – relativ einfach zu bewerkstelligen, vor allem dann, wenn der Ringschluss R-Strasse-Hydrant Nr. fff in absehbarer Zukunft realisiert und der Hydrant zum Unterhalt der Leitungen nicht mehr unbedingt benötigt wird.