Die Mauer selbst ist ein ausgesprochener Zweckbau, der nicht durch besondere ästhetische Qualitäten auffällt. Dass sich die Einbuchtung optisch nachteilig auswirkt respektive eine Begradigung die Mauer optisch aufwerten würde, ist für den objektiven Betrachter in der Tat nicht nachvollziehbar. Dasselbe gilt für die angebliche optische Beeinträchtigung durch einen Hydranten, dessen optisches Störpotenzial schon aufgrund seiner geringen Dimensionen vernachlässigbar ist. Kommt hinzu, dass Hydranten im Dorfbild gemäss zutreffendem Hinweis des Gemeinderats nicht ungewöhnlich sind.