Abgesehen davon leuchtet ein, dass der geplante Hydrantenstandort auf der Parzelle der Beschwerdeführer einen weniger konfliktträchtigen "Angriff auf zwei Seiten" als ein Alternativstandort auf der anderen Strassenseite ermöglicht, weil dann wenigstens von der Südseite her kein Löschschlauch über eine Erschliessungsstrasse für Rettungsfahrzeuge gelegt werden müsste, und zwar sowohl bei einem Löschwassereinsatz auf der Parzelle Nr. aaa der Beschwerdeführer als auch bei einem solchen auf der südlich benachbarten Parzelle Nr. ccc. Entsprechend kann auch dahingestellt bleiben, ob es am Standort auf der Parzelle der Beschwerdeführer weniger